Die Schulkonferenz, gemäß §§ 128 bis 132 HSchG, ist ein weiteres entscheidendes Gremium an Schulen. Sie setzt sich aus fünf gewählten Elternvertretern, fünf gewählten Lehrervertretern und der Schulleiterin/dem Schulleiter als Vorsitzende/Vorsitzenden zusammen. Die Mitglieder werden jeweils für einen Zeitraum von zwei Jahren aus ihrer jeweiligen Gruppe gewählt, wobei die Wahl innerhalb der ersten drei Monate des Schuljahres stattfindet.

Die Schulkonferenz tritt mindestens einmal im Schulhalbjahr zusammen. In ihren Sitzungen berät und entscheidet sie über wichtige Angelegenheiten, darunter das Schulprogramm, die mögliche Umwandlung der Schule in eine Ganztagsschule oder den schuleigenen Haushalt.