Der Schulelternbeirat setzt sich aus den gewählten Vertretern der Klassenelternbeiräte zusammen und ist befugt, das elterliche Mitbestimmungsrecht an der Schule auszuüben. Alle zwei Jahre wählt der Schulelternbeirat aus seiner Mitte eine Vorsitzende/einen Vorsitzenden sowie eine Stellvertreterin/einen Stellvertreter.

Mindestens einmal im Schulhalbjahr wird der Schulelternbeirat einberufen. An diesen Sitzungen nehmen stets die Schulleitung sowie gegebenenfalls Lehrkräfte der Schule und der Schulaufsicht teil.

In den Sitzungen werden sämtliche bedeutenden Belange des Schullebens erörtert, wobei der Schulelternbeirat in einigen Entscheidungen ein Zustimmungsrecht besitzt. Darüber hinaus stehen dem Schulelternbeirat das Recht zur Anhörung, Information und Initiative zu.