Übergang von der Grundschule zur weiterführenden Schule in Hessen

Der Übergang von der Grundschule in eine weiterführende Schule ist ein entscheidender Schritt im Leben eines Kindes. In Hessen gibt es klare Richtlinien und Empfehlungen, die den Übergangsprozess gestalten. In der Regel erfolgt dieser Übergang am Ende der vierten Klasse und basiert auf den schulischen Leistungen und dem individuellen Lernverhalten des Kindes.

Schulformen in Hessen

In Hessen stehen verschiedene Schulformen zur Verfügung, um den unterschiedlichen Begabungen und Interessen der Kinder gerecht zu werden:

  • Gymnasium (G8 und G9): Das Gymnasium bereitet auf das Abitur vor, wobei es zwei Wege gibt:
    • G8 (Abitur nach 12 Jahren): Die verkürzte gymnasiale Schulzeit, die das Abitur nach 8 Jahren Gymnasium (12 Schuljahren insgesamt) ermöglicht. Diese Variante ist für leistungsstarke Schüler geeignet, die mit einem intensiveren Lernpensum zurechtkommen.
    • G9 (Abitur nach 13 Jahren): Hier erfolgt das Abitur nach 9 Jahren Gymnasium, also nach insgesamt 13 Schuljahren. Diese Variante bietet den Schülern ein Jahr mehr Zeit, um den Stoff zu erlernen und ist an vielen hessischen Gymnasien der Standard.
  • Realschule: Die Realschule endet mit dem mittleren Abschluss (Realschulabschluss) und richtet sich an Schüler mit guten bis sehr guten Leistungen in der Grundschule.
  • Hauptschule: Die Hauptschule führt zum Hauptschulabschluss und ist stärker praxisorientiert. Sie bietet Schülern, die einen handwerklichen oder praktisch orientierten Beruf anstreben, eine solide Grundlage.
  • Gesamtschule: Die Gesamtschule vereint alle Bildungsgänge unter einem Dach und ermöglicht je nach Leistung den Hauptschulabschluss, Realschulabschluss oder das Abitur.

Empfehlung und Wahl der weiterführenden Schule

Am Ende der vierten Klasse erhalten die Schüler eine Empfehlung für die weiterführende Schulform. Diese basiert auf den schulischen Leistungen sowie einer Einschätzung des Lern- und Sozialverhaltens des Kindes. In Hessen haben die Eltern jedoch das Recht, selbst zu entscheiden, welche Schulform ihr Kind besuchen soll, auch wenn die Empfehlung der Grundschule eine wertvolle Orientierung darstellt.

Nach dem Hessischen Schulgesetz (§ 77) ist die Wahl der Schulform und des Gymnasialzweigs (G8 oder G9) den Eltern überlassen.

Weitere Informationen zum Hessischen Schulgesetz finden Sie auf der Website des Hessischen Kultusministeriums.

Informationsveranstaltungen und Beratung

Die Grundschulen organisieren regelmäßig Informationsabende für Eltern, bei denen der Übergangsprozess ausführlich erklärt wird. Eltern haben außerdem die Möglichkeit, sich individuell von den Klassenlehrern beraten zu lassen. Es ist empfehlenswert, die Tage der offenen Tür der weiterführenden Schulen zu nutzen, um sich einen umfassenden Eindruck von den verschiedenen Schulformen und den angebotenen G8- und G9-Modellen zu verschaffen.

Rechtliche Grundlagen

Die wichtigsten rechtlichen Bestimmungen für den Übergang zur weiterführenden Schule in Hessen sind im Hessischen Schulgesetz festgelegt, darunter:

  • Schulwahl und Schulwechsel (§ 77 Hessisches Schulgesetz)
  • Bildungsempfehlung (§ 81 Hessisches Schulgesetz)
  • Aufnahmeverfahren für weiterführende Schulen (§ 82 Hessisches Schulgesetz)

Alle relevanten Gesetze und Verordnungen finden Sie auf der Seite des Hessischen Kultusministeriums.

Anmeldung an der weiterführenden Schule

Die Anmeldung an einer weiterführenden Schule erfolgt in der Regel im Frühjahr des jeweiligen Jahres. Die Grundschulen stellen alle notwendigen Informationen und Formulare bereit. Achten Sie darauf, die Anmeldefristen einzuhalten, um sicherzustellen, dass Ihr Kind einen Platz an der gewünschten Schule erhält.