Smartphone-Schutzzonen

Liebe Eltern,
ab dem Schuljahr 2025/26 gelten an allen hessischen Schulen verbindlich Smartphone-Schutzzonen. Das bedeutet: Auf dem gesamten Schulgelände dürfen Smartphones, Tablets, Smartwatches und ähnliche Geräte privat nicht genutzt werden. Das Mitbringen bleibt erlaubt – die Nutzung ist jedoch nur in Ausnahmefällen (z. B. medizinischer Notfall) oder auf ausdrückliche Anweisung der Lehrkraft im Unterricht gestattet.

Ziel dieser Regelung ist es, unseren Kindern einen geschützten Raum für ungestörtes Lernen, Spielen und Miteinander zu geben. So werden Konzentration, soziale Kontakte und die seelische Gesundheit gefördert.

Weitere Infos zu diesem Thema erhalten Sie auf der Webseite: https://kultus.hessen.de/smartphone-schutzzonen